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Politik in Deutschland

Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Nach Artikel 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland eine demokratische, soziale und rechtsstaatliche Bundesrepublik. Es gibt 16 teilsouveräne Bundesländer. Seine staatliche Ordnung regelt das Grundgesetz, die Verfassung Deutschlands. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit eher repräsentativen Aufgaben. Der Regierungschef Deutschlands ist der Bundeskanzler. Er besitzt die Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung (Kanzlerdemokratie).

Als Bundesstaat ist Deutschland föderal organisiert, d. h. es gibt zwei Ebenen im Politischen System: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt, und die Länderebene die in jedem Bundesland einzeln existiert. Jede Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive, Legislative und Judikative.

Bundestag und Bundesrat entscheiden gemeinsam über die Gesetze des Bundes und haben die Befugnis mit 2/3-Mehrheit in beiden Organen die Verfassung zu ändern. In den Bundesländern entscheiden die Länderparlamente (Landtag bzw. Bürgerschaft oder Senat) über die Gesetze ihres Landes. Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach der Verfassung nicht weisungsgebunden sind, dominieren Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung.

Die Exekutive bildet auf Bundesebene die Bundesregierung, die durch den Bundeskanzler geleitet wird. Auf der Ebene der Bundesländer leitet der Ministerpräsident (bzw. der Bürgermeister der Stadtstaaten) die Exekutive. Die Verwaltungen des Bundes und der Länder werden jeweils durch die Fachminister geleitet, sie stehen an der Spitze der Behörden.

Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Die Obersten Gerichtshöfe des Bundes sind Bundesgerichtshof in Karlsruhe, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht und der Bundesfinanzhof in München. Der Großteil der Rechtsprechung liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Die Bundesgerichte sind fast immer nur Revisionsinstanz und prüfen die Entscheidungen der Landesgerichte auf die formale Rechtmäßigkeit.

Außenpolitik

Ein wichtiger Grundsatz bundesdeutscher Außenpolitik ist die Westbindung. Die deutsche Regierung und große Teile der Medien sehen Deutschland als einen der Motoren der europäischen Einigung. Deutschland wird häufig zusammen mit Frankreich als Hauptinitiator eines "Kerneuropas" gesehen; in letzter Zeit (2004) ist "Kerneuropa" jedoch kein großes Thema mehr. Während des Kalten Kriegs war die deutsche Außenpolitik sehr beschränkt. Als eines der wichtigsten Ziele galt die Wiedervereinigung mit der ehemaligen DDR. Militäreinsätze im Ausland kamen nicht in Frage, gleichwohl wurde die Stationierung von amerikanischen Raketen in Betracht gezogen.

Seit einigen Jahren nimmt auch die Bundeswehr - sie darf sich nicht an Angriffskriegen beteiligen und dient lediglich der Landesverteidigung - an verschiedenen friedenserhaltenden Einsätzen mit Zustimmung des Bundestages sowie an den folgenden Konfliktsituaionen teil:

  • 1992-1996 Operation SHARP GUARD mit Schiffen und Aufklärungsflugzeugen in der Adria gegen Rest-Jugoslawien
  • 1993 Beteiligung an der UN-Mission UNOSOM II in Somalia
  • 1999 Beteiligung am Krieg der NATO gegen die Bundesrepublik Jugoslawien
  • 2002 Beteiligung an der Friedensmission ISAF in Afghanistan
  • seit 2002 Beteiligung an der Operation Enduring Freedom u.a. mit einem Marinekontingent vor Ostafrika und im Mittelmeer
  • 2003 mit AWACS-Aufklärern und Überflugrechten im Irak (jedoch ohne Besatzung)